Brillenkaiman, Caiman crocodilus
Seit Jahrzehnten werden einfach hergestellte Präparate kleiner Krokodile in unterschiedlichen Ländern als Souvenir im Handel angeboten. Die Tiere sind jedoch je nach Art in Anhang I oder Anhang II des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES: Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) gelistet und dürfen nicht oder nur in Ausnahmefällen mit den erforderlichen Dokumenten gehandelt und eingeführt werden. Trotz intensiver Information der Öffentlichkeit über diesen Sachverhalt versuchen immer wieder Touristen, derartige Reiseandenken ohne Genehmigung mit nach Hause zu bringen. Eine Beschlagnahme des Souvenirs durch den Zoll und ein Bußgeld sind die Folge.
Material und Technik
Sammlung
Abmessungen
<neue Angabe> H: 21,3 cm B: 109 cm T: 21,5 cm
Datierung
Inventarnummer
S 90-1-2