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Braunborstengürteltier, Chaetophractus villosus
Objekt aus einer Beschlagnahme. Souvenirs aus den Körperteilen von in den Anhängen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES: Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) gelisteteten Tierarten dürfen nicht oder nur in Ausnahmefällen mit den erforderlichen Dokumenten gehandelt und eingeführt werden. Trotz intensiver Information der Öffentlichkeit über diesen Sachverhalt versuchen immer wieder Touristen, derartige Reiseandenken ohne Genehmigung mit nach Hause zu bringen. Eine Beschlagnahme des Souvenirs durch den Zoll und ein Bußgeld sind die Folge.
Material und Technik
Sammlung
Abmessungen
<neue Angabe> H: 14,2 cm B: 23,1 cm T: 23,6 cm
Datierung
Inventarnummer
S 2000-13