"Zurück ins Kino"
Freier Zugang – Rechte vorbehalten

"Zurück ins Kino"

"Die Berliner Kinos dürfen nun nach der erneuten Schließung im November 2020 nach acht Monaten Lockdown wieder ihre Türen öffnen. Allerdings nur unter den geltenden Hygienevorschriften. Besucherinnen und Besucher müssen einen negativen Corona-Test vorzeigen, wenn sie nicht voll geimpft oder von einer Infektion genesen sind und es muss Abstand gehalten werden. Am Platz darf man nach Angaben des Senats seine Maske abnehmen."
Eingereicht von Petra aus Schlorrendorf
Material und Technik
Sammlung
Abmessungen
2,52 MB/ 350 dpi
Datierung
Inventarnummer
BJ 0394
Karte