"Hier gilt 2G"
"Ein Aufsteller vor einem Fotogeschäft. Am 24. November 2021 wurde die bereits seit dem 15. November für Restaurants, Kneipen, Museen, Kinos und Friseure geltende 2G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte oder Genesene) auch auf den Einzelhandel ausgeweitet. Eine Ausnahme bilden allerdings die Supermärkte und andere Läden des notwendigen Bedarfs. Für Ungeimpfte stellt dies einen Teil-Lockdown dar."
Eingesendet von Petra aus Schlorrendorf.
Eingesendet von Petra aus Schlorrendorf.
Material und Technik
Sammlung
Abmessungen
2,16 MB, 3632 x 2421 Pixel, 72 dpi
Datierung
Inventarnummer
BJ 0357