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Titelblatt aus "Dit is der warhafftig Sumarius// der gerichts hendel ..."
Titelblatt aus dem "Sumarius", einer der frühesten Druckschriften aus der Mark Brandenburg. Sie wurde in einer frühneuhochdeutschen und in einer mittelniederdeutschen Fassung gedruckt. Beide Ausgaben umfassen außer der Titelseite 42 bis auf die sprachlichen Abweichungen identische Druckseiten, auf denen 23 Holzschnitte von geringem künstlerischen Wert, davon zwei doppelt, eingefügt wurden. Ein hochdeutscher Sumarius ist seit 1873 Eigentum des Vereins für die Geschichte Berlins, in der Bibliothek des Stadtmuseums Berlin befindet sich eine niederdeutsche Fassung.
Weitere Exemplare sind im deutschsprachigen Raum nicht mehr nachzuweisen
Historischer Hintergrund: Anfang des Jahres 1510 wurden in der Kirche des havelländischen Dorfes Knoblauch eine vergoldete Monstranz und zwei geweihte Hostien gestohlen. Der Dieb, der christliche Kesselflicker Paul Fromm aus Bernau, erklärte unter der Folter, er habe eine der Hostien an einen Juden in Spandau verkauft. Das löste einen Hostienschändungsprozeß aus, der am 19.7.1510 mit der Verbrennung von 38 Menschen jüdischen Glaubens auf einem mehrstöckigen Scheiterhaufen an der Richtstätte vor dem Georgentor, dem Berliner Rabenstein an der späteren Judengasse, der Enthauptung mindestens zwei weiterer, sowie der Hinrichtung des Diebes endete. Nach Abschluß des Prozeßes wurden alle Juden der Mark Brandenburg verwiesen. Eine dauerhafte Rückkehr jüdischer Gemeinden erfolgt erst nach 1671.
Weitere Exemplare sind im deutschsprachigen Raum nicht mehr nachzuweisen
Historischer Hintergrund: Anfang des Jahres 1510 wurden in der Kirche des havelländischen Dorfes Knoblauch eine vergoldete Monstranz und zwei geweihte Hostien gestohlen. Der Dieb, der christliche Kesselflicker Paul Fromm aus Bernau, erklärte unter der Folter, er habe eine der Hostien an einen Juden in Spandau verkauft. Das löste einen Hostienschändungsprozeß aus, der am 19.7.1510 mit der Verbrennung von 38 Menschen jüdischen Glaubens auf einem mehrstöckigen Scheiterhaufen an der Richtstätte vor dem Georgentor, dem Berliner Rabenstein an der späteren Judengasse, der Enthauptung mindestens zwei weiterer, sowie der Hinrichtung des Diebes endete. Nach Abschluß des Prozeßes wurden alle Juden der Mark Brandenburg verwiesen. Eine dauerhafte Rückkehr jüdischer Gemeinden erfolgt erst nach 1671.
Material und Technik
Sammlung
Abmessungen
Blattmaß H: 9,5 cm B: 7 cm
Datierung
Inventarnummer
Bibl. XIII 13602