Ruinen an der Königsmauer
Die Gasse zog sich entlang der ehemaligen Stadtmauer von der Königstraße in nordwestlicher Richtung bis zur Klosterstraße. Nach einer Verordnung von 1839 durfte nur hier Prostitution ausgeübt werden. Auch nach der Aufhebung der Bordelle 1844 behielt dieses Gewerbe in der verrufenen Gasse seinen Sitz - auch, nachdem die erwerbsmäßige Unzucht 1851 unter Strafe gestellt wurde. Zwischen um 1870 und 1882 übernahm der Magistrat sukzessive das Eigentum an den die anliegenden Grundstücken durch Kauf und Enteignung und riss die Gebäude 1885 bis 1887 ab - eine stadtplanerische Maßnahme in der Reichshauptstadt.
Material und Technik
Sammlung
Abmessungen
Bild H: 20,7 cm B: 27,3 cm
Ort, Datierung
Berlin, 1884
Inventarnummer
XI 1656