2 Pfennig Steuermarke Notopfer für Westberlin
Um während der Berlin-Blockade das Überleben der 2,2 Millionen Menschen in den Westsektoren der Stadt zu sichern, starten die Amerikaner am 26. Juni das gigantische Unternehmen "Luftbrücke". In Minutenabständen donnern die "Rosinenbomber" der US Air Force im Tiefflug über die Ruinen heran und versorgen die abgeriegelte Stadt über ein Jahr lang mit Lebensmittel und Kohlen.
Die Bevölkerung in den westdeutschen Besatzungszonen nimmt großen Anteil am Schicksal der Berliner. Doch Amerikaner, Briten und Franzosen fordern auch einen finanziellen Beitrag zu der gewaltigen Hilfsaktion. Am 8. November 1948 beschließt deshalb der Wirtschaftsrat in Frankfurt, Vorläufer des Deutschen Bundestages, das "Gesetz zur Erhebung einer Abgabe Notopfer Berlin". Dieser Solidaritätsbeitrag für die Frontstadt des Kalten Krieges umfasst eine Sondersteuer auf Einkommen sowie eine blaue Steuermarke in Höhe von zwei Pfennig, die zusätzlich zur normalen Briefmarke auf die Inlandspost geklebt werden muss.Briefe ohne die schmucklose, blaue Notopfer-Marke werden von der West-Post nicht mehr befördert.
"Das Notopfer Berlin wird in goldenen Lettern im Hauptbuch unserer Stadt eingetragen sein", bedankt sich der Vorsteher der Stadtverordnetenversammlung, Otto Suhr, 1949 für die Solidarität der Landsleute im Westen. Zugleich appelliert Suhr an die Regierung der gerade gegründeten Bundesrepublik, der immer noch ausgebluteten Stadt weiter unter die Arme zu greifen. Bundeskanzler Konrad Adenauer bringt deshalb gegen heftige Widerstände, nicht nur der Kommunisten, sondern auch der badischen CDU, ein Notopfer-Gesetz auf den Weg, das am 1. Januar 1950 wirksam wird. Mehrmals verlängert bleibt es bis 1956 in Kraft; dann wird es durch die aus dem Bundeshaushalt finanzierte Berlin-Hilfe ersetzt.
Die Bevölkerung in den westdeutschen Besatzungszonen nimmt großen Anteil am Schicksal der Berliner. Doch Amerikaner, Briten und Franzosen fordern auch einen finanziellen Beitrag zu der gewaltigen Hilfsaktion. Am 8. November 1948 beschließt deshalb der Wirtschaftsrat in Frankfurt, Vorläufer des Deutschen Bundestages, das "Gesetz zur Erhebung einer Abgabe Notopfer Berlin". Dieser Solidaritätsbeitrag für die Frontstadt des Kalten Krieges umfasst eine Sondersteuer auf Einkommen sowie eine blaue Steuermarke in Höhe von zwei Pfennig, die zusätzlich zur normalen Briefmarke auf die Inlandspost geklebt werden muss.Briefe ohne die schmucklose, blaue Notopfer-Marke werden von der West-Post nicht mehr befördert.
"Das Notopfer Berlin wird in goldenen Lettern im Hauptbuch unserer Stadt eingetragen sein", bedankt sich der Vorsteher der Stadtverordnetenversammlung, Otto Suhr, 1949 für die Solidarität der Landsleute im Westen. Zugleich appelliert Suhr an die Regierung der gerade gegründeten Bundesrepublik, der immer noch ausgebluteten Stadt weiter unter die Arme zu greifen. Bundeskanzler Konrad Adenauer bringt deshalb gegen heftige Widerstände, nicht nur der Kommunisten, sondern auch der badischen CDU, ein Notopfer-Gesetz auf den Weg, das am 1. Januar 1950 wirksam wird. Mehrmals verlängert bleibt es bis 1956 in Kraft; dann wird es durch die aus dem Bundeshaushalt finanzierte Berlin-Hilfe ersetzt.
Material und Technik
Sammlung
Abmessungen
H: 1 cm B: 2 cm
Datierung
Inventarnummer
SM 2011-1459