Bekanntmachung des Magistrats betreffend die Entwaffnung der Bürgerwehr
Freier Zugang – Rechte vorbehalten

Bekanntmachung des Magistrats betreffend die Entwaffnung der Bürgerwehr

Nochmalige Erinnerung an die von der Königlichen Commandantur gesetzten Frist zur Ablieferung der für den Dienst in der Bürgerwehr erhaltenen Waffen. Die Nichteinhaltung der Frist erfülle einen Straftatbestand.
Material und Technik
Sammlung
Abmessungen
H: 46,3 cm B: 35,7 cm
Datierung
Inventarnummer
IV 59/1181 S
Karte