Bekanntmachung des Magistrats betreffend die Entwaffnung der Bürgerwehr
Nochmalige Erinnerung an die von der Königlichen Commandantur gesetzten Frist zur Ablieferung der für den Dienst in der Bürgerwehr erhaltenen Waffen. Die Nichteinhaltung der Frist erfülle einen Straftatbestand.
Material und Technik
Sammlung
Datierung
Inventarnummer
IV 59/1181 S
Schlagworte
Karte
Rechte und Reproduktion
Reproduktion
Wenn Sie Reproduktionsrechte oder Abbildungen an diesem Element erwerben wollen, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf: