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"An das Staats-Ministerium." - Öffentlicher Protest zweier Bataillone der Bürgerwehr

Erklärung zweier Bataillone der Bürgerwehr, daß sie den Beschluß der preußischen Nationalversammlung "vollständig anerkennen", daß "in folgenden Maßregeln des Staats-Ministerii eine Verletzung der verfassungsmäßigen Freiheit enthalten sei: 1) Auflösung der National-Versammlung, 2) Auflösung und Entwaffnung der Bürgerwehr, 3) Verhängung des Belagerungszustandes." Die Bürgerwehr "protestirt daher hiermit feierlichts gegen ihre Entwaffnung".
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IV 59/1173 S
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