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"Bekanntmachung" bezüglich unerlaubter Volksversammlungen

Aufgrund der unerlaubten Volksversammlung im Berliner Tiergarten ("in den Zelten") am 13.03.1848 wird bekanntgegeben, daß ein allgemeines Versammlungsverbot aufgrund des Paragraphen 8 der Verordnung vom 30.12.1798 sowie des Paragraphen 5 der Verordnung vom 17.08.1835 bestehe. Zudem werden Hauswirte aufgefordert, im Falle von Versammlungen ihre Häuser zu verschließen und Eltern, Schullehrer, Inhaber von Fabriken und Gewerksmeister daran erinnert, ihre Schutzbefohlenen von der Teilnahme an Volksversammlungen abzuhalten.
Material und Technik
Sammlung
Abmessungen
H: 75,5 cm B: 45,5 cm
Datierung
Inventarnummer
IV 59/536 S ab
Karte