Die deutsche Antwort auf die Wilsonnote.
„Die deutsche Antwort auf die Wilsonnote. Mit der Räumung des besetzten Gebietes einverstanden. ...“ Ein Amnestieerlaß des Königs v. Bayern.
Erl. zum Extra-Blatt der Nürnberger Zeitung vom 12.10.1918:
I. Die Deutsche Antwort auf die Wilsonnote, Berlin, 12.10.1918. - „Mit der Räumung des besetzten Gebietes einverstanden.
1.Im Einvernehmen mit der österr.-ungar. Regierung bereit, zur Herbeiführung eines Waffenstillstandes den Räumungsvorschriften des Präsidenten Wilson zu entsprechen.
2.Die jetzige deutsche Regierung ist gebildet durch Verhandlungen u. in Übereinstimmung mit der großen Mehrheit des Reichstages.
II. Ein Amnestieerlaß des Königs von Bayern, München, 12.10.1918.
Die Amnestie betrifft Personen, die wegen politischer Vergehen u. Verbrechen, besonders wegen Straftaten aus Anlaß oder bei Gelegenheit von Straßenkundgebungen, Lebensmittelunruhen oder ähnlichen Ausschreitungen zu Strafen verurteilt worden sind.
Erl. zum Extra-Blatt der Nürnberger Zeitung vom 12.10.1918:
I. Die Deutsche Antwort auf die Wilsonnote, Berlin, 12.10.1918. - „Mit der Räumung des besetzten Gebietes einverstanden.
1.Im Einvernehmen mit der österr.-ungar. Regierung bereit, zur Herbeiführung eines Waffenstillstandes den Räumungsvorschriften des Präsidenten Wilson zu entsprechen.
2.Die jetzige deutsche Regierung ist gebildet durch Verhandlungen u. in Übereinstimmung mit der großen Mehrheit des Reichstages.
II. Ein Amnestieerlaß des Königs von Bayern, München, 12.10.1918.
Die Amnestie betrifft Personen, die wegen politischer Vergehen u. Verbrechen, besonders wegen Straftaten aus Anlaß oder bei Gelegenheit von Straßenkundgebungen, Lebensmittelunruhen oder ähnlichen Ausschreitungen zu Strafen verurteilt worden sind.