"Bekanntmachung" betreffend öffentliche Versammlungen im Freien
Freier Zugang – Rechte vorbehalten

"Bekanntmachung" betreffend öffentliche Versammlungen im Freien

Bekanntgegegen wird, daß aufgrund des "§ 4 der Verordnung über einige Grundlagen der künftigen Preußischen Verfassung vom 6. April c[urrentis]." für öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel zuvor Genehmigungen eingeholt werden müssen. Hingewiesen wird darauf, daß "jeder, welcher Volksversammlungen unter freiem Himmel ohne vorher eingeholte polizeiliche Erlaubniß zusammenberuft [...] eine Geldbuße von 5 bis 50 Thalern oder verhältnißmäßige Gefängnisstrafe" zu befürchten habe.
Material und Technik
Sammlung
Abmessungen
H: 51,5 cm B: 40,2 cm
Datierung
Inventarnummer
IV 59/786 S
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