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"Nacht- und Morgen-Sitzung der National-Versammlung, Freitag den 10. November 1848. Das Vaterland ist in Gefahr!"
Bericht über die eiligst in der Nacht vom 9. November zusammengerufene Sitzung der National-Versammlung wegen des an sie gerichteten Schreibens des Minister-Präsidenten Grafen von Brandenburg folgenden Wortlauts:
"Die Beschlüsse, welche die National-Versammlung am 9. gefaßt haben soll, nachdem durch die Königliche Botschaft befohlen war, daß die Versammlung ihre Berathungen sofort schließe, werden hierdurch als ungesetzlich und unkräftig erklärt; die Mitglieder der Versammlung haben sich hierdurch der Anmaßung von Hoheitsrechten und eines Vergehens wider die Verfassung schuldig gemacht, sie haben ferner den Befehlen des Königs den schuldigen Gehorsam verweigert, und tragen sowohl, als die Mitglieder, welche diese Beschlüsse gefaßt haben, die volle Verantwortung." Mit einem weiteren Schreiben des Polizei-Präsidenten von Bardeleben wird der Commandeur der Bürgerwehr Rimpler aufgefordert "die National-Versammlung nöthigenfalls mit Waffengewalt auseinanderzutreiben, falls jedoch die Bürgerwehr dies unterlasse, so wird das Polizei-Präsidium andere Maßregeln ergreifen."
In Konsequenz dessen faßten die 225 anwesenden Mitglieder der Nationalversammlung folgenden Beschluß: "In Erwägung, daß das Staats-Ministerium nicht nur die rechtswidrige Verlegung der National-Versammlung verlangt, sondern auch die bewaffnete Macht zum Einschreiten gegen die unverletzliche Versammlung der Volksvertreter aufgeboten, und die Versammlung derselben durch gesetzwidrige Macht zu stören versucht, beschließt die National-Versammlung, daß die Minister, welche einen gewaltsamen Angrif auf die Versammlung verfügt haben, so wie alle Bürger, Civil- und Militair-Beamten, welche einen solchen Angriff ausführen sollten, sich des Hochverraths schuldig machen, und daher aller ihrer Ehren, Aemter und Würden verlustig werden."
"Die Beschlüsse, welche die National-Versammlung am 9. gefaßt haben soll, nachdem durch die Königliche Botschaft befohlen war, daß die Versammlung ihre Berathungen sofort schließe, werden hierdurch als ungesetzlich und unkräftig erklärt; die Mitglieder der Versammlung haben sich hierdurch der Anmaßung von Hoheitsrechten und eines Vergehens wider die Verfassung schuldig gemacht, sie haben ferner den Befehlen des Königs den schuldigen Gehorsam verweigert, und tragen sowohl, als die Mitglieder, welche diese Beschlüsse gefaßt haben, die volle Verantwortung." Mit einem weiteren Schreiben des Polizei-Präsidenten von Bardeleben wird der Commandeur der Bürgerwehr Rimpler aufgefordert "die National-Versammlung nöthigenfalls mit Waffengewalt auseinanderzutreiben, falls jedoch die Bürgerwehr dies unterlasse, so wird das Polizei-Präsidium andere Maßregeln ergreifen."
In Konsequenz dessen faßten die 225 anwesenden Mitglieder der Nationalversammlung folgenden Beschluß: "In Erwägung, daß das Staats-Ministerium nicht nur die rechtswidrige Verlegung der National-Versammlung verlangt, sondern auch die bewaffnete Macht zum Einschreiten gegen die unverletzliche Versammlung der Volksvertreter aufgeboten, und die Versammlung derselben durch gesetzwidrige Macht zu stören versucht, beschließt die National-Versammlung, daß die Minister, welche einen gewaltsamen Angrif auf die Versammlung verfügt haben, so wie alle Bürger, Civil- und Militair-Beamten, welche einen solchen Angriff ausführen sollten, sich des Hochverraths schuldig machen, und daher aller ihrer Ehren, Aemter und Würden verlustig werden."
Material und Technik
Sammlung
Abmessungen
H: 44 cm B: 27 cm
Datierung
Inventarnummer
SM 2017-01428