Bekanntmachung des General von Wrangel betreffend die Belagerung von Berlin - Maueranschlag
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Bekanntmachung des General von Wrangel betreffend die Belagerung von Berlin - Maueranschlag

"Im Verfolg des Erlasses des Königlichen Staats-Ministeriums vom heutigen Tage, wodurch die Stadt Berlin und ihr zweimeiliger Umkreis in Belagerungs-Zustand verfügt worden ist, verordne ich hiermit:"
1. Schließung aller politischen Clubs und Vereine.
2. Verbot aller Versammlungen, die eine bestimmte Personenzahl überschreitet.
3. Schließung aller Wirtshäuser um 10 Uhr abends.
4. Öffentlicher Verkauf nur polizeilich genehmigter Plakate, Zeitungen usw.
5. Befristete Legitimationspflicht für Fremde in Berlin.
6. Entwaffnung bewaffneter Fremder.
7. Auflösung der Bürgerwehr nach der königlichen Bestimmung vom 11.11.48.
8. Erlaubnis zum Waffentragen während des Belaerungs-Zustandes nur nach polizei-präsidentlicher Erlaubnis.
9. Verbleib der gesetzlich bestehenden Behörden und ihrer Funktionen.
10. Schadenhaftung der Stadt Berlin für alle durch bewaffnete Widerstände gegen die bewaffnete Macht entstandenen Schäden.
11. Keine weitere Beschränkung von Handel und Gewerbe, bürgerlichen Geschäften von königlichen und Privat-Arbeiten.
Material und Technik
Sammlung
Abmessungen
Dokument H: 44 cm B: 31 cm
Datierung
Inventarnummer
SM 2017-01640
Karte