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"Gesetz, betreffend die Grundrechte des deutschen Volks und deren Einführung."
Erstmals in der deutschen Geschichte werden mit diesem Gesetz die Grundrechte der Deutschen kodifiziert: "Dem deutschen Volke sollen die nachstehenden Grundrechte gewährleistet sein. Sie sollen den Verfassungen der deutschen Einzelstaaten zur Norm dienen, und keine Verfassung oder Gesetzgebung eines deutschen Einzelstaates soll dieselben je aufheben oder beschränken können."
Die Mehrheit der hierin formulierten Grundrechte ("Die Freiheit der Person ist unverletzlich."; Meinungs- und Versammlungsfreiheit; Briefgeheimnis; Unverletzlichkeit der Wohnung; Recht auf Bildung; Freiheit der Forschung und Lehre etc.) sind - teils nahezu wörtlich - noch im Grundgesetz der Bundesrepublik vom 23.05.1949 verankert.
Die Mehrheit der hierin formulierten Grundrechte ("Die Freiheit der Person ist unverletzlich."; Meinungs- und Versammlungsfreiheit; Briefgeheimnis; Unverletzlichkeit der Wohnung; Recht auf Bildung; Freiheit der Forschung und Lehre etc.) sind - teils nahezu wörtlich - noch im Grundgesetz der Bundesrepublik vom 23.05.1949 verankert.
Material und Technik
Sammlung
Abmessungen
H: 21,5 cm B: 17,5 cm
Datierung
Inventarnummer
SM 2018-01025