„Auf verbotenen Wegen“
Freier Zugang – Rechte vorbehalten

„Auf verbotenen Wegen“

„Die Ein- und Durchfuhr von Hasen, Kaninchen und anderen Nagetieren aus den Ost- und Südoststaaten wurde jetzt vom Magistrat in einer viehseuchenpolizeilichen Anordnug verboten. Diese Anordnung soll verhindern, dass die Seuche Tularaemie eingeschleppt wird. Alle lebenden und toten sowie wilden und zahmen Kaninchen aus den anderen europäischen und aussereuropäischen Ländern dürfen nur ein- oder durchgeführt werden, wenn ein behördlicher Tierarzt nachgewiesen hat, dass die Tiere aus Gegenden stammen, in denen keine Seuch herrscht.“
Material und Technik
Sammlung
Abmessungen
bis H: 9 cm B: 12 cm
Ort, Datierung
Berlin, 15.08.1950
Inventarnummer
SM 2016-9580,017581
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