Baden verboten – Angeln erlaubt
Durch das Schild “Baden polizeilich verboten“ kann dieser Angler nunmehr in Ruhe fischen, denn der Badebetrieb verscheuchte immer die fettesten Brocken.
Material und Technik
Sammlung
Abmessungen
bis H: 9 cm B: 12 cm
Ort, Datierung
Berlin, 09.07.1950
Inventarnummer
SM 2016-9580,017156