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Eduard Henke an Julius Eduard Hitzig
Eduard Henke hatte von 1814 bis 1832 eine Professur für Römisches Recht und Strafrecht an der Akademie in Bern. 1832 war er für ein Jahr Oberappellationsgerichtsrat in Wolfenbüttel. 1833 wurde er als ordentlicher Professor der Rechte an die Universität Halle berufen. Im gleichen Jahr wurde ihm der Titel eines Geheimen Justizrates verliehen. Er war bis 1857 an der Halleschen Universität tätig.
Material und Technik
Sammlung
Abmessungen
Doppelblatt H: 25,5 cm B: 21 cm
Ort, Datierung
Bern, 23.08.1828
Inventarnummer
XV 738,01