Bild des Elementes mit der Inventarnummer IV 68/376 S
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„Der Bezirks-Central-Verein und die oktroyirte Verfassung“.

Erwiderung gegen die Vorwürfe des Bezirks-Central-Vereins betreffend die „octroyierte Verfassung“, vor allem der Aufforderung, nur aktive Gegner der „octroyierten Verfassung“ zu Deputierten zu wählen. Hingegen billigte das Volk jedoch größtenteils diese Verfassung. Der Bezirks-Central-Vereins beabsichtigte mit seiner Ansprache, dem Volke klarzumachen, daß die Verfassung nicht die Erfüllung sondern den Bruch der gegebenen königlichen Verheißungen bedeute: Sie gebe den Ministern das Recht zur willkürlichen Steuererhebung und Verwendung von Staatsgeldern; sie bedeute die Aufhebung der Pressefreiheit und der Habeas-Corpus-Akte. So sei diese „Ansprache“ nur für jene Personen gedacht, die die Verfassung nicht gelesen haben. Die Vorwürfe (in der Ansprache) beträfen nur Ausnahme-Zustände, so daß der Verfasser des Artikels, diese Vorwürfe zu entkräften versucht. Grundsätzlich sei die Verfassung gegeben worden, um den inneren Frieden wiederherzustellen, auch wenn sie der König unter dem Schutze eines mächtigen Heeres gegeben habe - mit dieser Feststellung schließt die Erwiderung.
Material und Technik
Sammlung
Abmessungen
H: 30,2 cm B: 24 cm
Datierung
Inventarnummer
IV 68/376 S
Karte