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"Wahlprogramm" -
Die Veröffentlichung des Wahlprogramms dient der Vorbereitung der Wahlen zu einer Volksrepräsentation am 26.02.1849 auf der Grundlage der von Friedrich Wilhelm IV. gegebenen Zusicherung einer „Verfassung auf breitester Grundlage“, einer „wirklichen Repräsentation des Volkes“. Es sei zwar eine Reihe von Gesetzesentwürfen zugesichert worden - Freiheit der Presse; Sicherstellung der persönlichen Freiheit; Freies Vereinigungs- und Versammlungsrecht; Unabhängigkeit des Richterstandes; Aufhebung des eximierten Gerichtsstandes, der Patrimonialgerichtsbarkeit und der Dominialpolizeigewalt; Öffentliche und mündliche Rechtspflege mit Schwurgerichten und insbesondere für alle politischen und Preßvergehen; gleiche politische und bürgerliche Rechte für alle religiösen Glaubensbekenntnisse; allgemeine Bürgerwehrverfassung mit freier Wahl der Führer; ein volkstümliches, auf Urwahlen gegründetes, alle Interessen des Volkes vertretendes Wahlgesetz; eine beschließende Mitwirkung der Volksvertretung in der gesamten Gesetzgebung und im Staatshaushalt mit einfacher Majorität; Verantwortlichkeit der Minister; Vereidigung des Heeres auf die Verfassung - die die Grundlage für eine Preußische Verfassung bildeten. Da ein Teil dieser Zusicherungen nicht eingehalten wurden und eine Revision durch ein Zweikammersystem erfolgen solle, verlangten die Verfasser des Textes die Erfüllung der Verheißungen und Versprechungen vom März 1848.
Material und Technik
Sammlung
Abmessungen
H: 33,5 cm B: 20,5 cm
Datierung
Inventarnummer
IV 62/312 S