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„Was hat der Landmann bei den bevorstehenden Wahlen zu tun?“ - Wahlaufruf
Aufruf an die "Bauern, Kossäthen, Büdner, Instleute", sich ihrer politischen Rechte zu bedienen und bei der Wahl ihrer Deputierten für die 2. Kammer nur vertrauenswürdige Kandidaten zu berücksichtigen. Um die lohnende Notwendigkeit zu betonen, verweist der Verfasser auf die seit 1810 andauernden Versprechungen des Königs (Edikt vom 27.10.1810: Gänzliche Reform des Abgabesystems nach gleichen Grundsätzen für die gesamte Monarchie und schnellste Anlegung eines neuen Grundsteuer-Katasters; Wegfall aller Steuerbefreiungen; Edikt vom 07.09.1811: Beibehaltung der Grundlagen für das Abgabesystem und die neue Gesetzgebung), auf deren Einlösung ihre Deputierten in der 2. Kammer hinwirken sollten. Denn statt einer bisherigen Erfüllung bestünden weiterhin weder eine gleiche und verhältnismäßige Verteilung der Steuern auf die Grundsteuerpflicht, noch der Fortfall der Steuerbefreiung bei größeren Gütern. Statt dessen existiere weiterhin eine Bevorzugung der höheren Stände. Ebensowenig sei das Edikt vom 30.10.1810 umgesetzt worden, nach dem eine "reichliche Dotierung" der Schulen erfolgen sollte. Alle Versprechungen seinen unerfüllt geblieben und haben zur Verarmung des Mittelstandes und der unteren Schichten geführt. Deshalb endet der Text mit dem nochmaligen Apell, "treue und sichere Deputierte" zu nominieren, die schließlich in der 2. Kammer ihre verbrieften Anrechte vertreten könnten.
Material und Technik
Sammlung
Abmessungen
H: 24 cm B: 18,5 cm
Datierung
Inventarnummer
IV 62/324 S