Aufruf des Vereins für Volksrechte anläßlich der Vorlage eines Verfassungsgesetzes durch das Staatsministerium
Der Verein für Volksrechte sehe sich veranlaßt, die durch die Revolution von 18. März erkämpfte Souveränität des Volkes, d. h. das alleinige Recht der konstituierenden Versammlung, eine Verfassung zu geben, zu verteidigen. Ursache sei das Verhalten der Krone (Regierung), die der konstituierenden Versammlung ein Verfassungsgesetz zur Erklärung vorgelegt habe, wozu sie jedoch nicht befugt sei. Zudem sei dieser Entwurf nicht geeignet, den Beschlüssen der konstituierenden Versammlung als Grundlage zu dienen. (Darlegung der Gründe in sechs Punkten). Daher spreche der Verein für Volksrechte die Hoffnung aus, daß die National-Versammlung das vom Staatsministerium vorgelegte Verfassungsgesetz zurückweisen und selbst ein entsprechendes Staatsgrundgesetz auf demokratischer Grundlage erlassen werde.
Material und Technik
Sammlung
Abmessungen
H: 42,5 cm B: 36 cm
Datierung
Inventarnummer
IV 63/418 S