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"Rede des Studenten Edmund Monecke bei seiner Verurtheilung in zweiter Instanz zu 2 1/2 Jahren Festungshaft und Verluist der National-Kokarde."

In zweiter Instanz nahm der wegen Hochverrats angeklagte Student und Mitglied des Demokratischen Clubs Monecke, der seine Sache verloren wußte, die Haltung des Anklägers an und rechnete in sarkastischer Weise mit seinen Richtern ab: "Unter dem Verdacht des Hochverrats müssten ausser ihm die Männer in der National-Versammlung, ja, das ganze Volk stehen, das den Aufstand (von 1848) begrüsste." Seine Rede war vor allem Anklage gegen das Gericht, das sich auf absolutistische Gesetze berief: Nach § 199 des alten Landrechts würden ihm die Rechte eines Staatsbürgers aus Mangel an patriotischer Gesinnung ("Majestätsbeleidiger") mit Verlust der Nationalkokarde ("nach der Cabinetsordre von 1813") abgesprochen werden. Seine Haftstrafe verbüßte er seit der Verurteilung im Juli 1848 bis 1850 auf der Festung Stettin.
Material und Technik
Sammlung
Abmessungen
H: 46 cm B: 31 cm
Datierung
Inventarnummer
IV 61/1855 S
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